Verdichtung und Baukultur im Konflikt

Texte
Franziska Bürki
Présentatrice
Regula Imboden
Film réalisé par drones
heimoto

Der Orts- und Denkmalschutz nimmt in der Diskussion um die raumplanerische Zielsetzung der Siedlungsentwicklung nach innen immer mehr eine Sonderstellung ein. Nicht wegen der Inventare, die eine hilfreiche fachliche Empfehlung für nationale schützenswerte Objekte darstellen. Sondern weil Gesetzgebung und Rechtsprechung trotz qualitätssichernden Interessens- und Güterabwägungsverfahren den zahlreichen Institutionen im Bereich Denkmal-, Orts- und Heimatschutz Interventionsmöglichkeiten bieten. In der Folge verwässern die Verdichtungsprojekte, sie werden verzögert oder gar verhindert.

In der Projektentwicklung werden aufwendige Verfahren zur Qualitätssicherung unter Einbezug aller Interessengruppen durchgeführt, die das grundsätzliche Ziel verfolgen, für die Bevölkerung eine hohe und nachhaltige Lebensqualität sicherzustellen. Dabei stehen verschiedenste Interessen und Anforderungen in städtebaulicher, gesellschaftlicher, sozialer, nutzungstechnischer, wirtschaftlicher, energetischer, klimapolitischer und auch denkmalpflegerischer Hinsicht im Fokus, die in eine angemessene Balance gebracht werden müssen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Schutzinteressen gemäss den Gutachten der Fachkommissionen von den Entscheidungsbehörden oder später von den Gerichten trotz den vorangegangenen qualitätssichernden Verfahren oft am höchsten gewichtet werden. Damit werden die Ziele der Raumplanungs-, Energie- und Klimapolitik sowie weitere Interessen automatisch zurückgestuft. Das darf nicht sein.

Wo also besteht Handlungsbedarf? Die Anforderungen für die Aufnahme von Objekten mit nationaler Bedeutung in die Bundesinventare sollten erhöht und so der Umfang von heute beachtlichen 20 Prozent wesentlich reduziert werden. Interessengruppierungen und Vertreter von Fachkommissionen sollten verpflichtet werden, verbindlich in qualitätssichernden Verfahren mitzuwirken, um eine echte, ausbalancierte Interessen- und Güterabwägung sicherzustellen. Schlussendlich sollte das aus der Abwägung resultierte Projekt von Entscheidungsbehörden und Gerichten gestützt anstatt infrage gestellt werden.

Viele Gespräche und Dialoge zeigen mir, dass das Problem und der entsprechende Handlungsbedarf offenbar erkannt wurden. Wer aber hat die Verantwortung und die Kompetenz, diesen Handlungsbedarf in der nötigen Zeit anzupacken und den Missstand zu korrigieren? Letztlich wohl die Politik, die erfreulicherweise bereits aktiv geworden ist. Entwicklung Schweiz versteht sich als Katalysator und bringt sich in die laufende Debatte ein.

entwicklung-schweiz.ch
(Drohnenflug über Münchenbuchsee)

Franziska Bürki, die 38-jährige Betriebswirtin, fungiert seit 2017 als Geschäftsführerin des Branchenverbands Entwicklung Schweiz. (Illustration: John Lisle)